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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Fa. Hans Becker, (Reparierer.com),
auf dem Luh 3, 35440 Linden, im folgenden Auftragnehmer genannt. 1.
Geltung Nachstehende
Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des
Auftragnehmers, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Erteilung des
Auftrages gelten unsere Geschäftsbedingungen als anerkannt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers wird bereits hiermit widersprochen, sie gelten somit als nicht
anerkannt, auch wenn der Auftragnehmer Ihnen bei Eingang nicht nochmals
widerspricht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen
immer der schriftlichen Bestätigung. 2.
Angebote Alle
Angebote gelten als freibleibend, Irrtum, Irrtümer und Verzug von
Vorlieferanten bleiben vorbehalten. Zeichnungen, Schaltbilder, Entwürfe,
Kostenvoranschläge und alle sonstigen vom Auftragnehmer zur Verfügung
gestellten Unterlagen bleiben dessen Eigentum; diesem alleine stehen die
Urheberrechte an diesen Unterlagen zu. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die
genannten Unterlagen keinen seinem Betrieb fremden Personen, insbesondere keinem
Wettbewerber des Auftragnehmers zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen.
Maß- und Leistungsangaben dieser Unterlagen sind nur annähernd maßgebend. 3.
Bestellungen und Abmachungen Die
Gültigkeit des Kaufvertrages ist unabhängig von der Erteilung einer
Genehmigung durch Behörden oder Dritte; deren Beschaffung ist in jedem Falle
Sache des Auftraggebers. Notwendige Änderungen aufgrund behördlicher oder
sonstiger Vorschriften entbinden nicht von der Abnahme und Zahlungspflicht.
Soweit Leistungen, Lieferungen, Einbauten und Installationen einer Genehmigung
oder Überwachung durch Behörden oder Dritte unterliegen, hat der Auftraggeber
dies spätestens mit Auftragserteilung anzuzeigen, ferner hat er vor
Inbetriebnahme die Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Vorschriften überprüfen
und ggf. Änderungen durchführen zu lassen. Eine durch notwendige Änderungen
sich ergebende Verteuerung trägt der Auftraggeber. 4.
Liefertermine Lieferfristen
und Termine gelten – soweit nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich
bestätigt - als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich –
auch innerhalb eines Verzugs – angemessen beim Eintreten unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen. Kommt der
Auftragnehmer mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Ersatz des
mittelbaren Schadens ausgeschlossen. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB
wird ausgeschlossen. Wird dem Auftragnehmer die Lieferung ohne eigenes
Verschulden unmöglich, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5.
Gewährleistung Auf
Lieferungen und Leistungen gibt der Auftragnehmer eine Garantie von sechs
Monaten, sofern sich auftretende Mängel auf Fabrikations-, Material- oder
Einbaufehler zurückführen lassen. Schreibt der Gesetzgeber im Einzelnen
zwingend längere Gewährleistungsfristen für bestimmte Artikel oder
Dienstleistungen vor, so gelten die gesetzlichen Vorschriften ausschließlich
als für diese Artikel oder Dienstleistungen vereinbart. Treten Mängel auf, so
ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer schriftlich in
technisch nachvollziehbarer und reproduzierbarer Weise anzuzeigen. In
berechtigten Fällen werden die beanstandeten Teile nachgebessert, sofern dies
nach ihrer Art möglich ist. Durch Ersatz oder Reparatur treten keine neuen Gewährleistungsfristen
– weder für das Teil noch für das gesamte System-
in Kraft. Der Auftragnehmer behält sich vor, Ersatz zu leisten,
Gutschriften zu erteilen oder auch den Kaufpreis zurückzuerstatten. Jegliche
darüber hinausgehende Gewährleistung (Folgehaftung) ist ausgeschlossen. Eine
Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn in beanstandeten Geräten vom
Auftragnehmer oder Gerätehersteller nicht ausdrücklich freigegebene
Materialien oder Baugruppen verwendet oder nachträglich eingebaut wurden, außerdem,
wenn vom Auftragnehmer oder Gerätehersteller nicht autorisierte Personen
Eingriffe in die Geräte vornehmen. Eine Gewährleistung entfällt auch für Mängel,
Störungen und Schäden, die sich auf unsachgemäße Bedienung und
Nichtbeachtung der Datensicherungspflicht zurückführen lassen. Soweit der
Auftragnehmer aufgrund vorstehender Bedingungen oder aufgrund gesetzlicher
Vorschriften zwingend haftet, so beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruchs
auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens am gelieferten Vertragsgegenstand und
insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen
Nettoauftragswertes, weitergehende Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden
jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen; der
Haftungsausschluß gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten, außervertraglicher
Haftung und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB. 6.
Zusätzliche Bedingungen für
Datenträger Der
Verlust von Daten auf allen derzeitigen Datenträgern ist nach dem Stand der
Technik nicht auszuschließen. Der Auftraggeber hat aus diesem Grunde regelmäßig
eine Datensicherung durchzuführen und deren Brauchbarkeit sicherzustellen. Bei
Geräten und Systemen, die dem Auftragnehmer zur Reparatur - innerhalb oder außerhalb
einer Gewährleistungsfrist- überlassen werden, ist grundsätzlich davon
auszugehen, daß diese im ursprünglichen Auslieferungszustand, d.h. ohne Daten
des Auftraggebers, zurückgegeben werden. Die Annahme von Systemen und Datenträgern
zum Zwecke der Datenrettung erfolgt ausdrücklich ohne Zusicherung eines
Erfolges, im Einzelfall können Maßnahmen zur Datenrettung evtl. noch
vorhandene Daten zerstören. Eine Haftung für Datenverlust des Auftraggebers
wird in jedem Falle ausgeschlossen. 7.
Zusätzliche Bedingungen für
Reparatur-Gegenstände Solche
Geräte können nur nach vorheriger Abstimmung angenommen werden und müssen
frei eingesandt werden. Es obliegt einzig dem Auftraggeber, für eine
angemessene Verpackung und Sicherung der Gegenstände, z. B. auch durch eine
Transportversicherung und dergleichen zu sorgen. Alle Gegenstände werden auf
dem gleichen Transportweg mit identischen Konditionen in der gleichen Verpackung
wie erhalten zurückgesandt, die Kosten der Rücksendung und das Transportrisiko
trägt in jedem Falle der Auftraggeber. Nach Eintreffen der Gegenstände
erstellt der Auftragnehmer einen verbindlichen Kostenvoranschlag, den er dem
Auftraggeber in Form einer Auftragsbuchung zur Bestätigung vorlegt. Diese enthält
das angestrebte Reparaturziel, die Kosten sowie die Beschreibung etwaiger Risiken
einer Reparatur. Der Auftragnehmer erklärt schon heute, dass der tatsächliche
Erfolg einer Reparatur nicht garantiert werden kann. Wird das dokumentierte
Reparaturziel erreicht, ist der Auftraggeber zur Abnahme und Zahlung
verpflichtet, andernfalls entfällt seine Zahlungsverpflichtung mit Ausnahme der
Rücksendekosten. 8.
Zahlungsbedingungen Der
Rechnungsbetrag ist ein Nettobetrag und ohne Abzug zahlbar, soweit nicht
schriftlich anders vereinbart. Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Rückstand,
so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen. Im übrigen
gelten hinsichtlich Fälligkeit und Zahlung die gesetzlichen Bestimmungen. 9.
Eigentumsvorbehalt Der
Auftragnehmer behält das uneingeschränkte Eigentumsrecht an sämtlichen
gelieferten Waren bis zur vollständigen Abdeckung aller Ansprüche. Bei
Lieferung von Standardsoftware erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum sondern
eine unbegrenzte Nutzungslizenz. Die jeweiligen Nutzungsbedingungen des
Softwareherstellers werden mit Annahme der Ware anerkannt, ansonsten ist das
Softwareprodukt ungeöffnet zurückzugeben. Auch bei Erstellung von
kundenspezifischer Software durch den Auftragnehmer erwirbt der Auftraggeber
kein Eigentum sondern eine zeitlich unbegrenzte, jedoch projekt- und
standortbezogene Nutzungslizenz. 10.
Erfüllung, Gerichtsstand,
Wirksamkeit Erfüllungsort
und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist D-35390 Gießen. Bei
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
verpflichten sich die Vertragsparteien, durch Verhandlung eine Regelung zu
erzielen, die dem gewollten Zweck weitestgehend entspricht. Die Wirksamkeit
aller übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. |
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