Impressum

AGB

 

Home

   

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Hans Becker, (Reparierer.com),  auf dem Luh 3, 35440 Linden, im folgenden Auftragnehmer genannt.

 

1.      Geltung

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Erteilung des Auftrages gelten unsere Geschäftsbedingungen als anerkannt. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird bereits hiermit widersprochen, sie gelten somit als nicht anerkannt, auch wenn der Auftragnehmer Ihnen bei Eingang nicht nochmals widerspricht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung.

2.      Angebote

Alle Angebote gelten als freibleibend, Irrtum, Irrtümer und Verzug von Vorlieferanten bleiben vorbehalten. Zeichnungen, Schaltbilder, Entwürfe, Kostenvoranschläge und alle sonstigen vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben dessen Eigentum; diesem alleine stehen die Urheberrechte an diesen Unterlagen zu. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die genannten Unterlagen keinen seinem Betrieb fremden Personen, insbesondere keinem Wettbewerber des Auftragnehmers zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen. Maß- und Leistungsangaben dieser Unterlagen sind nur annähernd maßgebend.

3.      Bestellungen und Abmachungen

Die Gültigkeit des Kaufvertrages ist unabhängig von der Erteilung einer Genehmigung durch Behörden oder Dritte; deren Beschaffung ist in jedem Falle Sache des Auftraggebers. Notwendige Änderungen aufgrund behördlicher oder sonstiger Vorschriften entbinden nicht von der Abnahme und Zahlungspflicht. Soweit Leistungen, Lieferungen, Einbauten und Installationen einer Genehmigung oder Überwachung durch Behörden oder Dritte unterliegen, hat der Auftraggeber dies spätestens mit Auftragserteilung anzuzeigen, ferner hat er vor Inbetriebnahme die Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Vorschriften überprüfen und ggf. Änderungen durchführen zu lassen. Eine durch notwendige Änderungen sich ergebende Verteuerung trägt der Auftraggeber.

4.      Liefertermine

Lieferfristen und Termine gelten – soweit nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bestätigt - als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen beim Eintreten unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen. Kommt der Auftragnehmer mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen. Wird dem Auftragnehmer die Lieferung ohne eigenes Verschulden unmöglich, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.      Gewährleistung

Auf Lieferungen und Leistungen gibt der Auftragnehmer eine Garantie von sechs Monaten, sofern sich auftretende Mängel auf Fabrikations-, Material- oder Einbaufehler zurückführen lassen. Schreibt der Gesetzgeber im Einzelnen zwingend längere Gewährleistungsfristen für bestimmte Artikel oder Dienstleistungen vor, so gelten die gesetzlichen Vorschriften ausschließlich als für diese Artikel oder Dienstleistungen vereinbart. Treten Mängel auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer schriftlich in technisch nachvollziehbarer und reproduzierbarer Weise anzuzeigen. In berechtigten Fällen werden die beanstandeten Teile nachgebessert, sofern dies nach ihrer Art möglich ist. Durch Ersatz oder Reparatur treten keine neuen Gewährleistungsfristen – weder für das Teil noch für das gesamte System-  in Kraft. Der Auftragnehmer behält sich vor, Ersatz zu leisten, Gutschriften zu erteilen oder auch den Kaufpreis zurückzuerstatten. Jegliche darüber hinausgehende Gewährleistung (Folgehaftung) ist ausgeschlossen. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn in beanstandeten Geräten vom Auftragnehmer oder Gerätehersteller nicht ausdrücklich freigegebene Materialien oder Baugruppen verwendet oder nachträglich eingebaut wurden, außerdem, wenn vom Auftragnehmer oder Gerätehersteller nicht autorisierte Personen Eingriffe in die Geräte vornehmen. Eine Gewährleistung entfällt auch für Mängel, Störungen und Schäden, die sich auf unsachgemäße Bedienung und Nichtbeachtung der Datensicherungspflicht zurückführen lassen. Soweit der Auftragnehmer aufgrund vorstehender Bedingungen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend haftet, so beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruchs auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens am gelieferten Vertragsgegenstand und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Nettoauftragswertes, weitergehende Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen; der Haftungsausschluß gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten, außervertraglicher Haftung und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.

6.      Zusätzliche Bedingungen für Datenträger

Der Verlust von Daten auf allen derzeitigen Datenträgern ist nach dem Stand der Technik nicht auszuschließen. Der Auftraggeber hat aus diesem Grunde regelmäßig eine Datensicherung durchzuführen und deren Brauchbarkeit sicherzustellen. Bei Geräten und Systemen, die dem Auftragnehmer zur Reparatur - innerhalb oder außerhalb einer Gewährleistungsfrist- überlassen werden, ist grundsätzlich davon auszugehen, daß diese im ursprünglichen Auslieferungszustand, d.h. ohne Daten des Auftraggebers, zurückgegeben werden. Die Annahme von Systemen und Datenträgern zum Zwecke der Datenrettung erfolgt ausdrücklich ohne Zusicherung eines Erfolges, im Einzelfall können Maßnahmen zur Datenrettung evtl. noch vorhandene Daten zerstören. Eine Haftung für Datenverlust des Auftraggebers wird in jedem Falle ausgeschlossen.

7.      Zusätzliche Bedingungen für Reparatur-Gegenstände

Solche Geräte können nur nach vorheriger Abstimmung angenommen werden und müssen frei eingesandt werden. Es obliegt einzig dem Auftraggeber, für eine angemessene Verpackung und Sicherung der Gegenstände, z. B. auch durch eine Transportversicherung und dergleichen zu sorgen. Alle Gegenstände werden auf dem gleichen Transportweg mit identischen Konditionen in der gleichen Verpackung wie erhalten zurückgesandt, die Kosten der Rücksendung und das Transportrisiko trägt in jedem Falle der Auftraggeber. Nach Eintreffen der Gegenstände erstellt der Auftragnehmer einen verbindlichen Kostenvoranschlag, den er dem Auftraggeber in Form einer Auftragsbuchung zur Bestätigung vorlegt. Diese enthält das angestrebte Reparaturziel, die Kosten sowie die Beschreibung etwaiger Risiken einer Reparatur. Der Auftragnehmer erklärt schon heute, dass der tatsächliche Erfolg einer Reparatur nicht garantiert werden kann. Wird das dokumentierte Reparaturziel erreicht, ist der Auftraggeber zur Abnahme und Zahlung verpflichtet, andernfalls entfällt seine Zahlungsverpflichtung mit Ausnahme der Rücksendekosten.

8.      Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist ein Nettobetrag und ohne Abzug zahlbar, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Rückstand, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen. Im übrigen gelten hinsichtlich Fälligkeit und Zahlung die gesetzlichen Bestimmungen.

9.      Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält das uneingeschränkte Eigentumsrecht an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Abdeckung aller Ansprüche. Bei Lieferung von Standardsoftware erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum sondern eine unbegrenzte Nutzungslizenz. Die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers werden mit Annahme der Ware anerkannt, ansonsten ist das Softwareprodukt ungeöffnet zurückzugeben. Auch bei Erstellung von kundenspezifischer Software durch den Auftragnehmer erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum sondern eine zeitlich unbegrenzte, jedoch projekt- und standortbezogene Nutzungslizenz.

10.  Erfüllung, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist D-35390 Gießen.

Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verpflichten sich die Vertragsparteien, durch Verhandlung eine Regelung zu erzielen, die dem gewollten Zweck weitestgehend entspricht. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.